Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 28. Juli 2026
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software Konformix, die zwischen Wissenbach Nachfolgeberatung und der Kundin oder dem Kunden geschlossen werden.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Anbieter von Konformix ist Wissenbach Nachfolgeberatung, Scheibenbühlstraße 69, 72459 Albstadt, Deutschland (nachfolgend „Anbieter“).
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über die Bereitstellung und Nutzung der unter app.konformix.de erreichbaren Software.
(3) Das Angebot richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an Freiberuflerinnen und Freiberufler — einschließlich Arzt- und Zahnarztpraxen —, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbraucherinnen und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist nicht beabsichtigt. Kommt ein solcher Vertrag dennoch zustande, gilt ergänzend die Widerrufsbelehrung.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden Konformix als Software-as-a-Service über das Internet zur Nutzung bereit. Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, die Software bestimmungsgemäß über einen Browser zu nutzen. Eine Überlassung des Programmcodes findet nicht statt. Rechtlich handelt es sich um Mietvertragsrecht (§§ 535 ff. BGB); die Speicherung von Inhalten ist Nebenleistung.
(2) Die Software unterstützt beim Aufbau, Betrieb und Nachweis von Managementsystemen — derzeit für ISO/IEC 27001, ISO 9001, ISO/IEC 42001, die Anforderungen der DSGVO sowie die Qualitätsmanagement-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses für Arztpraxen. Dazu erfasst sie Angaben des Kunden strukturiert und erzeugt daraus Dokumentenentwürfe, Übersichten und Nachweise.
(3) Ausdrücklich nicht Vertragsgegenstand sind Rechtsberatung, Steuerberatung, Unternehmensberatung, Zertifizierung oder Auditierung. Der Anbieter erbringt keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Die Software erzeugt Entwürfe und Vorschläge, die der Kunde vor Verwendung eigenverantwortlich prüfen, an seine tatsächlichen Verhältnisse anpassen und freigeben muss. Konformix ersetzt weder eine anwaltliche oder fachkundige Beratung noch eine Prüfung durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle oder einen Auditor. Der Anbieter ist keine Zertifizierungsstelle und erteilt keine Zertifikate. Die in der Software ausgewiesenen Reifegrade und Erfüllungsstände sind Selbstbewertungen auf Basis der Angaben des Kunden und lassen keine verbindliche Aussage über die tatsächliche Normkonformität oder das Bestehen eines Audits zu.
(4) Ob und in welchem Umfang der Kunde gesetzlichen oder normativen Anforderungen genügt, beurteilt allein der Kunde beziehungsweise die für ihn zuständige Stelle.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Tarife auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Mit Abschluss der Registrierung gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines unentgeltlichen Nutzungsvertrags über den kostenfreien Tarif ab. Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Zugangs durch den Anbieter zustande.
(3) Ein kostenpflichtiges Abonnement kommt zustande, wenn der Kunde im Bestellprozess den gewünschten Tarif und das Abrechnungsintervall auswählt, die Angaben prüft und den kostenpflichtigen Vorgang abschließt, und der Anbieter die Bestellung bestätigt oder den Tarif freischaltet.
(4) Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert. Der Kunde kann seine Tarif- und Rechnungsdaten jederzeit in seinem Konto einsehen. Vertragssprache ist Deutsch.
§ 4 Leistungsumfang und Verfügbarkeit
(1) Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus dem gebuchten Tarif und der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung auf der Website.
(2) Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit der Software von 99 % im Jahresmittel, gemessen am Übergabepunkt zum Internet des Rechenzentrums. Ausgenommen sind Zeiten geplanter Wartung, die der Anbieter mit einer Vorlaufzeit von mindestens 24 Stunden ankündigt und nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchführt, sowie Ausfälle aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Umständen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat.
(3) Der Anbieter entwickelt die Software fortlaufend weiter. Änderungen, die den vertraglich geschuldeten Leistungsumfang nicht wesentlich einschränken, sind zulässig. Wird eine wesentliche Funktion eingeschränkt oder entfernt, informiert der Anbieter den Kunden mindestens sechs Wochen vorher in Textform; der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich kündigen.
(4) Support leistet der Anbieter per E-Mail an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters). Ein bestimmter Reaktionszeitraum wird nur geschuldet, soweit er im gebuchten Tarif ausdrücklich zugesagt ist.
§ 5 Preise, Abrechnung und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Das Entgelt ist im Voraus für das gewählte Abrechnungsintervall fällig — bei monatlicher Abrechnung monatlich, bei jährlicher Abrechnung jährlich, jeweils zum Jahrestag des Vertragsbeginns.
(3) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd. Es gelten ergänzend dessen Nutzungsbedingungen. Der Kunde ermächtigt Stripe, die fälligen Beträge über das hinterlegte Zahlungsmittel einzuziehen, und hält die dort hinterlegten Daten aktuell.
(4) Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt. Der Kunde stimmt dem elektronischen Rechnungsversand zu.
(5) Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann der Anbieter nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Frist den Zugang sperren, bis der offene Betrag ausgeglichen ist. Die Zahlungspflicht für den laufenden Abrechnungszeitraum bleibt bestehen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach § 7 Abs. 4 bleibt unberührt.
(6) Der Anbieter kann die Preise mit einer Frist von acht Wochen zum Ende eines Abrechnungszeitraums in Textform anpassen. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Wirksamwerden der Preisänderung kündigen; darauf weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Kündigt der Kunde nicht, gilt die Änderung als angenommen. Für bereits bezahlte Abrechnungszeiträume wirkt eine Preisänderung nicht.
§ 6 Kostenfreier Tarif und Testphasen
(1) Der Anbieter kann einen kostenfreien Tarif oder zeitlich begrenzte Testzugänge anbieten. Für diese besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit oder auf Support.
(2) Kostenfreie Zugänge kann der Anbieter mit einer Frist von 14 Tagen in Textform beenden. Der Kunde erhält vor der Löschung Gelegenheit, seine Daten zu exportieren.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag über den kostenfreien Tarif läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
(2) Kostenpflichtige Abonnements werden für das gewählte Abrechnungsintervall geschlossen und verlängern sich jeweils um dieselbe Dauer, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden.
- Monatliche Abrechnung: Kündigungsfrist von sieben Tagen zum Ende des laufenden Monatszeitraums.
- Jährliche Abrechnung: Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des laufenden Jahreszeitraums.
(3) Die Kündigung erfolgt über die Abo-Verwaltung im Konto des Kunden oder in Textform per E-Mail an info@wissenbach-online.de. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von mindestens zwei aufeinanderfolgenden Abrechnungszeiträumen in Verzug ist oder trotz Abmahnung erheblich gegen § 8 verstößt.
(5) Nach Vertragsende bleiben die Daten des Kunden 30 Tage lang zum Export bereit und werden anschließend gelöscht. Der Kunde ist für den rechtzeitigen Export verantwortlich. Eine frühere Löschung nimmt der Anbieter auf Wunsch vor.
§ 8 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet,
- Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen,
- den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für einen Missbrauch der Zugangsdaten bestehen,
- Nutzerkonten ausgeschiedener Beschäftigter unverzüglich zu deaktivieren und die Berechtigungen aktuell zu halten,
- nur Inhalte einzustellen, zu deren Verarbeitung er berechtigt ist, und dabei insbesondere datenschutzrechtliche und arbeitsrechtliche Vorgaben zu beachten,
- keine rechtswidrigen, schadhaften oder rechtsverletzenden Inhalte einzustellen und keine Schadsoftware hochzuladen,
- die Software nicht automatisiert in einer Weise abzurufen, die den Betrieb beeinträchtigt, sie nicht zurückzuentwickeln und Sicherheitsmechanismen nicht zu umgehen,
- die erzeugten Dokumente vor ihrer Verwendung inhaltlich zu prüfen und freizugeben (§ 2 Abs. 3).
(2) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Software durch den Kunden oder auf von ihm eingestellten Inhalten beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Das gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
(3) Nutzerkonten sind personenbezogen. Die gemeinsame Nutzung eines Kontos durch mehrere Personen ist unzulässig.
§ 9 Nutzungsrechte an generierten Dokumenten
(1) An den mit Konformix erzeugten Dokumenten — insbesondere Richtlinien, Handbüchern, Verzeichnissen von Verarbeitungstätigkeiten, Erklärungen zur Anwendbarkeit und Nachweisen — räumt der Anbieter dem Kunden ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes, unwiderrufliches Nutzungsrecht ein. Dieses Recht umfasst die Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung der Dokumente für eigene betriebliche Zwecke sowie die Vorlage gegenüber Auditoren, Zertifizierungsstellen, Behörden, Kunden und sonstigen Dritten.
(2) Das Nutzungsrecht besteht nach Beendigung des Vertrags fort. Bereits exportierte Dokumente darf der Kunde weiter verwenden.
(3) Der Anbieter erhebt keinen Anspruch auf die vom Kunden eingestellten Inhalte. Diese bleiben dem Kunden zugeordnet. Der Anbieter verarbeitet sie ausschließlich zur Leistungserbringung und nach Maßgabe des Vertrags zur Auftragsverarbeitung.
(4) Nicht Gegenstand der Rechteeinräumung sind die Software selbst, ihre Oberfläche, die zugrunde liegenden Vorlagen als solche sowie Marken und Kennzeichen des Anbieters. Der Kunde darf Vorlagen nicht losgelöst von den eigenen Dokumenten an Dritte weitergeben oder als eigenes Produkt vermarkten.
(5) Normtexte selbst (etwa der ISO) sind urheberrechtlich geschützt und nicht Teil der Leistung. Der Kunde muss benötigte Normen eigenständig beim jeweiligen Verlag erwerben.
§ 10 Mängelrechte
(1) Der Anbieter überlässt die Software in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand und erhält sie während der Vertragslaufzeit in diesem Zustand. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.
(2) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und beschreibt sie so, dass sie nachvollzogen werden können.
(3) Inhaltliche Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten der erzeugten Dokumentenentwürfe stellen keinen Mangel dar, soweit sie auf unrichtigen, unvollständigen oder veralteten Angaben des Kunden beruhen oder sich aus der Natur der Entwurfserstellung nach § 2 Abs. 3 ergeben.
§ 11 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) — ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf das vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlte Entgelt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für leicht fahrlässige Verletzungen nicht wesentlicher Pflichten.
(4) Der Anbieter haftet nicht für Nachteile, die dem Kunden daraus entstehen, dass er erzeugte Dokumente ungeprüft verwendet, dass eine Zertifizierung oder ein Audit nicht oder nicht wie erwartet verläuft, dass eine Behörde oder eine Aufsichtsstelle die Dokumentation beanstandet oder dass gesetzliche oder normative Anforderungen anders ausgelegt werden. § 2 Abs. 3 gilt entsprechend.
(5) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Der Kunde exportiert seine Daten in regelmäßigen Abständen.
(6) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Verarbeitet der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, gilt ergänzend der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Er wird mit Vertragsschluss Bestandteil dieses Vertrags. Der Kunde ist insoweit Verantwortlicher, der Anbieter Auftragsverarbeiter.
(2) Der Anbieter setzt die im Auftragsverarbeitungsvertrag benannten Unterauftragsverarbeiter ein. Der Kunde stimmt deren Einsatz zu; die dortigen Widerspruchs- und Informationsrechte bleiben unberührt.
(3) Für die eigene Verarbeitung des Anbieters gilt die Datenschutzerklärung.
§ 13 Vertraulichkeit
Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Seite vertraulich, nutzen sie nur zur Durchführung des Vertrags und geben sie nur an solche Personen weiter, die sie zur Durchführung des Vertrags benötigen und ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Diese Pflicht besteht drei Jahre über das Vertragsende hinaus fort. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
§ 14 Referenznennung
Der Anbieter darf den Kunden nur nach dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz benennen oder dessen Kennzeichen verwenden. Eine erteilte Zustimmung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.
§ 15 Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter kann diese AGB ändern, wenn dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage oder Rechtsprechung, zur Beseitigung einer Regelungslücke oder zur Anpassung an veränderte technische Gegebenheiten erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unbillig benachteiligt wird.
(2) Änderungen teilt der Anbieter dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Wirkung und auf das Widerspruchsrecht weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin.
(3) Widerspricht der Kunde, kann jede Seite den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Bis dahin gelten die bisherigen Bedingungen fort.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Stuttgart. Der Anbieter kann den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
(4) Der Kunde kann Rechte aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen. Der Anbieter darf den Vertrag im Rahmen einer Gesamt- oder Teilrechtsnachfolge übertragen; der Kunde kann in diesem Fall innerhalb von vier Wochen außerordentlich kündigen.
(5) Eine Aufrechnung steht dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu.
(6) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Dieser Text ist ein sorgfältig erstellter Entwurf und ersetzt keine Rechtsberatung. Vor der Veröffentlichung anwaltlich prüfen lassen.
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